Beitragsordnung
§ 1
Mit der Mitgliedschaft in der Arnsberger Bürgerschützengesellschaft e. V. entsteht eine Beitragspflicht gem. nachstehender Regelung. Die Höhe des Beitrages wird von der Generalversammlung festgelegt.
§ 2
- Der Jahresbeitrag beträgt
- für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres 9,00 Euro
- für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres (Schießsport) 26,00 Euro
- für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Studenten 15,50 Euro
- für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Studenten (Schießsport) 34,00 Euro
- für alle übrigen Mitglieder 28,00 Euro
- für alle übrigen Mitglieder (Schießsport – aktiv) 63,00 Euro
- für alle übrigen Mitglieder (Schießsport – passiv) 40,00 Euro
- Die Schützenkönigin und die ehemaligen Schützenköniginnen sind von der Beitragspflicht befreit.
- Die vorgenannten Beitragssätze gelten für die Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Für alle übrigen Mitglieder ermäßigt sich der Jahresbeitrag um 3,00 Euro.
§ 3
Der Geschäftsführende Vorstand kann aus besonderen Gründen auf Antrag des Mitglieds die Beitragszahlung stunden, ermäßigen oder erlassen.
§ 4
Die Jahresbeiträge sind zum 1. Mai eines jeden Jahres fällig.
§ 5
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Die Beitragspflicht entsteht bei Eintritt vor dem Schützenfest / während des Schützenfestes für das laufende Geschäftsjahr. Bei Eintritt nach dem Schützenfest entsteht die Beitragspflicht erstmalig für das kommende Geschäftsjahr.
§ 6
Die an die Kompanien zu zahlenden Mitgliedsbeiträge von z. Zt. 1,80 Euro pro Mitglied werden von der Gesellschaft eingezogen und an die Kompanien weitergeleitet.
§ 7
Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.
Arnsberg, den 26. März 2022