Beitragsordnung
§ 1
Mit der Mitgliedschaft in der Arnsberger Bürgerschützengesellschaft e. V. entsteht eine Beitragspflicht gem. nachstehender Regelung. Die Höhe des Beitrages wird von der Generalversammlung festgelegt.
§ 2
- Der Jahresbeitrag beträgt
- für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres 8,00 Euro
- für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres (Schießsport) 30,00 Euro
- für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Studenten 16,00 Euro
- für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Studenten (Schießsport) 45,00 Euro
- für alle übrigen Mitglieder 32,00 Euro
- für alle übrigen Mitglieder (Schießsport – aktiv) 110,00 Euro
- für alle übrigen Mitglieder (Schießsport – passiv) 50,00 Euro
- Die Schützenkönigin und die ehemaligen Schützenköniginnen sind von der Beitragspflicht befreit.
- Die vorgenannten Beitragssätze gelten für die Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Für alle Mitglieder die eine Rechnung erhalten oder als Barzahler auftreten, erhöht sich der Jahresbeitrag um 5,00 €.
§ 3
Der Geschäftsführende Vorstand kann aus besonderen Gründen auf Antrag des Mitglieds die Beitragszahlung stunden, ermäßigen oder erlassen.
§ 4
Die Jahresbeiträge sind zum 1. Mai eines jeden Jahres fällig.
§ 5
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Die Beitragspflicht entsteht bei Eintritt vor dem Schützenfest / während des Schützenfestes für das laufende Geschäftsjahr. Bei Eintritt nach dem Schützenfest entsteht die Beitragspflicht erstmalig für das kommende Geschäftsjahr.
§ 6
Die an die Kompanien zu zahlenden Mitgliedsbeiträge von z. Zt. 2,30 Euro pro Mitglied werden von der Gesellschaft eingezogen und an die Kompanien weitergeleitet.
§ 7
Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.
Arnsberg, den 25. März 2023