Beitragsordnung

§ 1
Mit der Mitgliedschaft in der Arnsberger Bürgerschützengesellschaft e. V. entsteht eine Beitragspflicht gem. nachstehender Regelung. Die Höhe des Beitrages wird von der Generalversammlung festgelegt.

§ 2

  1. Der Jahresbeitrag beträgt
  2. für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres 9,00 Euro
  3. für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres (Schießsport) 26,00 Euro
  4. für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Studenten 15,50 Euro
  5. für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Studenten (Schießsport) 34,00 Euro
  6. für alle übrigen Mitglieder 28,00 Euro
  7. für alle übrigen Mitglieder (Schießsport – aktiv) 63,00 Euro
  8. für alle übrigen Mitglieder (Schießsport – passiv) 40,00 Euro
  9. Die Schützenkönigin und die ehemaligen Schützenköniginnen sind von der Beitragspflicht befreit.
  10. Die vorgenannten Beitragssätze gelten für die Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Für alle übrigen Mitglieder ermäßigt sich der Jahresbeitrag um 3,00 Euro.

§ 3
Der Geschäftsführende Vorstand kann aus besonderen Gründen auf Antrag des Mitglieds die Beitragszahlung stunden, ermäßigen oder erlassen.

§ 4
Die Jahresbeiträge sind zum 1. Mai eines jeden Jahres fällig.


§ 5
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Die Beitragspflicht entsteht bei Eintritt vor dem Schützenfest / während des Schützenfestes für das laufende Geschäftsjahr. Bei Eintritt nach dem Schützenfest entsteht die Beitragspflicht erstmalig für das kommende Geschäftsjahr.

§ 6
Die an die Kompanien zu zahlenden Mitgliedsbeiträge von z. Zt. 1,80 Euro pro Mitglied werden von der Gesellschaft eingezogen und an die Kompanien weitergeleitet.

§ 7
Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.

Arnsberg, den 26. März 2022